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Ricö Urteil

Der ehemalige Ricö-Geschäftsführer P. (Mitte) mit seinen Verteidigern Matthias Waldraff (l.) und Steffen Stern

Recht & Steuern

Ex-Ricö-Chef auf freiem Fuß

Göttingen. Knapp vier Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Göttingen heute am 16. Verhandlungstag das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer der inzwischen insolventen Spedition Ricö gesprochen. Das Strafmaß: Zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Betrugs in besonders schwerem Fall. In das heutige Urteil wurde ein Urteil wegen Lohnsteuerhinterziehung einbezogen.

Der Haftbefehl gegen den 45-Jährigen P. wurde aufgehoben. Nach neun Monaten Untersuchungshaft konnte er das Gericht heute als freier Mann verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig; die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel. Die Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Eine Freiheitsstrafe von weiteren elf Monaten werde P. zu einem späteren Zeitpunkt antreten müssen, so sein Verteidiger Matthias Waldraff. Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Steffen Stern, einer der drei Verteidiger von P., eine Erklärung abgegeben. Sein Mandant P. räume ein, sich in einigen Fällen des Betrugs und der Unterschlagung schuldig gemacht zu haben. Die Vorwürfe der Urkundenfälschung und der Untreue weise er hingegen nach wie vor zurück.

P. bestätige, dass er in mehreren Fällen Leasingfahrzeuge, die, wie er wusste, noch nicht abgelöst worden waren und folglich noch in fremdem Eigentum standen, „aufarbeiten“, mit einer neuen Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) versehen und einer Vollabnahme durch eine Fahrzeugprüfstelle unterziehen ließ, bevor er sie unter der Vorspiegelung, sie stünden im Eigentum der Firma Ricö beziehungsweise der Firma Richter, weiterveräußerte. Hintergrund sei Kapitalbedarf gewesen, der durch eine zeitlich vorgezogene Veräußerung von Fahrzeugen, die erst in einigen Monaten zur Ablösung anstanden, gedeckt worden sei. Dass im Hinblick auf den Austausch der FIN objektiv das Verfälschen einer Urkunde vorliegen könnte, habe außerhalb der Vorstellung aller Beteiligten gelegen.

Das Geständnis von P. habe geholfen, das Verfahren abzukürzen, sagte der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens. Die Unterlagen zu dem Verfahren würden einen ganzen Aktenraum füllen. Den durch die Betrugshandlungen verursachten Schaden bezifferte das Gericht in seinem heutigen Urteil auf 400.000 Euro. (kap)

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

23. Dezember 2009 00:30
Max Müller meint:
Da hat niemand was gewusst und alle geben sich unschuldig. Das kann doch nicht war sein! So leicht kommt Herr P. also weg. Erst die Preise ruiniert, dann das eigene Unternehmen gegen die Wand gefahren und am Schluss Banken und Leasinganbieter betrogen. Und nach einem Deal ist der Mann wieder frei? Da lobe ich das deutsche Rechtssystem.


22. Dezember 2009 15:02
Ralf Misztrik meint:
Das ist ein Urteil für einen kleinen Ladendieb, nicht aber für so eine Straftat


22. Dezember 2009 11:17
Kay meint:
Geht man mal davon aus, das viele Millionen durch andere mitbürgen hinterzogen wurden, und diese weder veröffentlicht moch betraft wurden, ist das schon ein hartes urteil.
in diesem land wird Steuerhinterziehung lang nicht so schrafrechtlich verfolgt wie eine Lenkzeitüberschreitnug oder ein geschwindigkeitsvergehen.


21. Dezember 2009 13:19
V.Bunge meint:
Es gibt sie doch! Rechtsbeugung in Deutschland im Jahre 2009
Scheinbar sind alle Beteiligten mit diesem Urteil zufrieden?
Dass die Fälschund der FIN eine Straftat darstellt, muss ein Spediteur nicht wissen. Eventuell neuer Lernstoff für die Fachkundeprüfung.
Gott, wohin steuert unser Deutschland?


20. Dezember 2009 00:51
reja meint:
Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure
Als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz


19. Dezember 2009 14:38
Michael Dziuba meint:
Es gibt in Deutschland ein Lied mit dem Titel du mußt ein Sch...n sein in dieser Welt.


18. Dezember 2009 16:52
Koppenhöfer meint:
"Dass im Hinblick auf den Austausch der FIN objektiv das Verfälschen einer Urkunde vorliegen könnte, hätte außerhalb der Vorstellung aller Beteiligten gelegen." ... einen größeren Blödsinn habe ich nun wirklich schon lange nicht mehr gehört.
Das ist meiner Meinung nach ein Schlag ins Gesicht aller Transportunternehmer, die ehrlich arbeiten. Seit wann ist es rechtens, etwas zu verkaufen, was einem anderen gehört????
Armes Deutschland.


18. Dezember 2009 16:44
schneiderhan meint:
unglaublich !
da werden 100-derte Millionen verschoben, es fehlen 50% der Fahrzeuge
es wurden excl. Luftno. vollzogen, die Schwarzgeldkonten in FL+CH
sind prall gefuellt und die Helfer, ohne die nichts gegangen waehre
sind saemtlich gut versteckt abgetaucht, eine klaeglich Aufarbeitung
der Tatsachen, unfassbares Ergebnis durch ein Gericht in der BRD.

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