Leipzig/Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht vertagte am Donnerstag seine Entscheidung über die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Ausbaggerung der Elbe zwischen der Hansestadt und der Mündung in die Nordsee. Das Leipziger Gericht will zunächst abwarten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) offene Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantwortet.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 dem EuGH in Luxemburg ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung vorgelegt. Dabei geht es um die Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie, die eigentlich ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer vorschreibt.
Geklärt werden muss, was das genau bedeutet. Der EuGH hat darüber zwar schon verhandelt, allerdings noch nicht entschieden. Mit der Entscheidung wird im Frühjahr 2015 gerechnet. Wenn das EuGH-Votum vorliegt, wird in Leipzig erneut über die Elbvertiefung verhandelt. Am 23. Oktober will der Generalanwalt beim EuGH seine Rechtseinschätzung zur Wasserrahmenrichtlinie im Fall der Weservertiefung darlegen. Sein Votum ist aller Erfahrung nach richtungsweisend für ein richterliches Urteil.
Deutsches Verkehrsforum blickt auf den 23. Oktober
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung: „Wir hatten gehofft, dass es ohne Vorlage beim EuGH geht“, sagte Rainer Schätzlein, der beim DVF für Hafen und Schifffahrtsthemen zuständig ist. „Unser Blick richtet sich jetzt auf den 23. Oktober und das Votum des Generalanwalts beim EuGH.“
Schätzlein: „Das EU-Naturschutzrecht ist offensichtlich so komplex, zeitaufwendig und kostenintensiv geworden, dass die Anforderungen sogar von großen Bundesbehörden kaum zu bewältigen sind.“
Dadurch entstünden enorme Zeiträume, bis ein Projekt endlich geklärt und abgeschlossen werden könne. Die Planungssicherheit bleibe auf der Strecke. „Wir liegen bei 15 Jahren – von Antrag bis zum möglichen Abschluss der Ausbaggerung der Elbe“, rechnete Schätzlein vor. „Deutschland muss bei der Priorisierung und zügigen Realisierung von wichtigen Infrastrukturprojekten besser werden. Das ist definitiv nicht ‚state of the art‘“.
Hamburger Behörden müssen auf jeden Fall nachbessern
Zugleich bemängelte das Bundesverwaltungsgericht in einigen Punkten die eigentlichen Planungen zur Elbvertiefung als ungenügend, dabei geht es auch um Umweltprüfungen. Hier müssen die Behörden nun nachbessern. Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Wegen des Rechtsstreits wurde allerdings schon 2012 ein Baustopp verhängt. Dieser bleibt nun bis zu einem endgültigen Urteil bestehen. (diwi/dpa)
Diese Meldung wurde um 13:26 zuletzt aktualisiert.
K.Plathe