Berlin. Die Bahn-Gewerkschaft EVG hofft, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz den Konkurrenzkampf mit der kleineren Lokführergewerkschaft GDL entschärft. „Bestenfalls könnte daraus entstehen, dass sie dann eher bereit ist, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und darüber zu reden, wie man das vernünftig miteinander regelt“, betonte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner gegenüber Nachrichtenagenturen. Es sei zwar eher im Sinne der EVG, dies ohne Gesetz zu klären, dafür bräuchte es jedoch zwei: „Dann kommt der Punkt, wo wir sagen, da ist ein Gesetz dann auch notwendig und sinnvoll“.
Bei Uneinigkeit zwischen Gewerschaften entscheidet ein Dritter
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will mit dem Gesetz zur Tarifeinheit folgenschwere Konflikte wie derzeit den zwischen GDL und Bahn sowie der Pilotenvereinigung Cockpit und der Lufthansa verhindern. Kernpunkt ist das Mehrheitsprinzip. Bei Streit zwischen Gewerkschaften, wer in einem Betrieb wen in Tarifverhandlungen vertritt, wird von einem unabhängigen Dritten, etwa einem Notar, geprüft, wer die Mehrheit hat – und diese Gewerkschaft ist dann federführend für die Tarifverhandlungen zuständig. „Im Zweifel wird gerichtlich entschieden“, erläuterte Nahles. Ein Arbeitsgericht müsse dann anhand dieses Kriteriums urteilen, ob ein Streik verhältnismäßig ist. Die SPD-Politikerin fügte hinzu: „Das Streikrecht wird nicht eingeschränkt“.
Die GDL streikt, um künftig nicht nur für Lokführer sondern auch für sonstiges Zugpersonal und Rangierführer einen Tarifvertrag abschließen zu können. Diese waren aber zuletzt von der EVG vertreten worden. Die GDL äußerte sich nicht zu dem Regierungsvorhaben, die Deutsche Bahn teilte mit, ihr Ziel sei weiter eine gütliche Einigung der Tarifpartner untereinander.
DVF mahnt politische Lösung an
Das Deutsche Verkehrsforum begrüßte den Gesetzentwurf. „15 Streiks und Verluste von 200 Millionen Euro für die Deutsche Bahn und Lufthansa allein 2014 führen drastisch vor Augen, wie dringend hier eine Lösung ist“, sagte Geschäftsführer Thomas Hailer. Es sei nicht akzeptabel, dass Arbeitskämpfe von Spartengewerkschaften auf dem Rücken von Reisenden, berufstätigen Pendlern und der gesamten Wirtschaft ausgetragen würden.
Cockpit nannte das Vorhaben dagegen verfassungswidrig. „Den Arbeitgebern geht es nicht um mehr Solidarität der Arbeitnehmer, sondern schlicht um Einschränkungen des Streikrechts“, sagte Verbandspräsident Ilja Schulz. Kleinere Gewerkschaften sollten handlungsunfähig gemacht werden. Der Gesetzentwurf soll am 3. Dezember im Kabinett verabschiedet werden und im Sommer 2015 in Kraft treten. (jök)