Bundesrat stimmt Erbschaftsteuerreform zu

05.12.2008 15:41 Uhr
Bundesrat
Der Bundesrat hat der Erbschaftsteuerreform zugestimmt (Bild: ddp/Marcus Brandt)
© Foto: ddp

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung der lange umstrittenen Erbschaftsteuerreform zugestimmt

Berlin. In seiner heutigen Sondersitzung hat der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Der Bundestag hatte das Regierungsvorhaben bereits vor einer Woche durchgewunken. Im November 2006 hatten die Verfassungsrichter die derzeit geltende Erbschaftsbesteuerung wegen ungleicher Behandlung verschiedener Vermögensarten für grundgesetzwidrig erklärt. Nach der heute vom Bundesrat gebilligten Neuregelung erfolgen Bewertung und Versteuerung der einzelnen Vermögensklassen künftig einheitlich nach Verkehrswerten. Die Reform hebt laut Bundesrat zudem steuerliche Freibeträge an und stellt selbstgenutztes Wohneigentum für Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen gänzlich erbschaftsteuerfrei. Erbfallbedingte Unternehmensübergänge würden künftig steuerlich günstiger behandelt. Dies solle vor allem Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes schützen. Die im Gesetz vorgesehene Reduzierung der so genannten Behaltensfrist bei Unternehmensvererbung entspricht laut Bundesrat früheren Anregungen der Länder. Zukünftig müsse ein Betrieb nicht mehr 15, sondern nur noch sieben Jahre gehalten werden, damit 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer verschont bleiben. Auch die Vermeidung des „Fallbeileffekts" bei Betriebsübergang gehe auf Forderungen des Bundesrates zurück: Dieser hätte sich Anfang des Jahres entschieden dagegen ausgesprochen, dass ein Erbe die steuerliche Begünstigung auch dann vollständig verliert, wenn er den Betrieb erst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist aufgeben muss. Nunmehr sehe der Gesetzesbeschluss eine zeitanteilige Steuerverschonung vor. Dadurch dass die Erbschaftsteuer erhalten bleibt, bleiben den Bundesländern laut Bundesfinanzministerium nachhaltig Einnahmen von über vier Milliarden Euro. Die Reform soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Sie wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. (kap)

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