-- Anzeige --

Bundesnetzagentur untersagt Post Dumping-Preise bei Werbebriefen

26.07.2016 17:17 Uhr
Bundesnetzagentur untersagt Post Dumping-Preise bei Werbebriefen
Die „Impulspost“ wurde laut Bundesnetzagentur von der Post bislang nur mit einem ausgewählten Kundenkreis getestet
© Foto: Fotolia/Alswart

Die Wettbewerbsbehörde verbietet das nicht kostendeckende Angebot Impulspost. Der Grund: Die Post behindere damit den Wettbewerb auf dem Briefmarkt.

-- Anzeige --

Bonn. Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post untersagt, Unternehmen Werbebriefe für Neukunden zu Dumping-Preisen anzubieten. Die Post behindere mit ihrem nicht kostendeckenden Angebot „Impulspost“ die Chancen anderer Anbieter auf dem ohnehin wettbewerbsschwachen Briefmarkt, kritisierte die Bonner Aufsichtsbehörde am Dienstag. Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht dem Bonner Konzern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Bei dem seit Monaten schwelenden Streit zwischen der Wettbewerbsbehörde und dem ehemaligen Staatskonzern geht es um ein Angebot, mit dem die Post Werbetreibenden die Möglichkeit geben wollte, Neukunden zu erheblich niedrigeren Preisen anzuschreiben als Bestandskunden. Mit 14 bis 24 Cent sollten die Entgelte für die „Impulspost“ zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für „normale“ Werbebriefe liegen.

Bundesnetzagentur warnte Post schon im Juni

Die Wettbewerbsbehörde hatte bereits im Juni bemängelt, dass diese Preise nicht kostendeckend seien und hatte die Post aufgefordert, dies zu ändern. Offenbar ohne Erfolg. Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke, betonte am Dienstag: „Die Post ist unserer Aufforderung nicht nachgekommen, das Produkt so anzupassen, dass die Wettbewerbschancen anderer Anbieter nicht beeinträchtigt werden. Daher müssen wir das Produkt nun untersagen.“

Das Unternehmen widersprach allerdings der Einschätzung der Aufsichtsbehörde entschieden. Ein Sprecher betonte, aus Sicht der Post könne von einer Kostenunterdeckung keine Rede sein. Außerdem bemängelte der Bonner Konzern, dass die Wettbewerbsbehörde keine korrekte Betrachtung des relevanten Marktes vorgenommen habe. Die Post werde deshalb gegen die Verfügung rechtliche Schritte einleiten.

Die „Impulspost“ wurde laut Bundesnetzagentur von der Post bislang nur mit einem ausgewählten Kundenkreis getestet. Um die Untersagung überwachen zu können, forderte die Behörde das Unternehmen auf, ihr bis Anfang August die Kunden und den Umfang weiterer geplanter Aussendungen mitzuteilen. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.