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Bund will Schifffahrtsgebühren neu regeln

26.11.2015 10:28 Uhr
Bund will Schifffahrtsgebühren neu regeln
BDB-Präsident Martin Staats: die Binnenschifffahrt darf die Kosten nicht alleine tragen
© Foto: BDB/Peter-Paul Weiler/Berlin Eventfoto

Die Gebühren sollen wettbewerbsneutral vereinheitlicht werden. Der BDB warnt vor höheren Kosten in der Binnenschifffahrt und einer Verlagerung von Transporten auf die Straße.

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Berlin. Der Bund will das bestehende Gebührensystem für die Nutzung der Flüsse und Kanäle in Deutschland von Grund auf reformieren. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt mit. Die seit Jahrzehnten übliche Abgabe, die für das Befahren der Wasserstraßen gezahlt wird, also eine Art Maut, soll „wettbewerbsneutral vereinheitlicht werden“ und hierfür eine neue Rechtsgrundlage erhalten, so das Bundesverkehrsministerium. Bisher hing die Höhe der Abgabe wesentlich von der Art des transportierten Gutes ab. Dieses Prinzip soll nun aufgegeben werden. Um die Reform im Detail planen und um mögliche negative Folgen für die Binnenschifffahrt besser abschätzen zu können, wird nun zunächst ein Gutachten erstellt. Bis Ende 2018 soll der Reformprozess abgeschlossen sein.

Der BDB begrüßt diesen Vorstoß. „Es ist absolut richtig und notwendig, dass die Höhe der zukünftigen Abgaben sich nicht an den sogenannten Vollkosten orientieren soll, die das Bundesgebührengesetz ab 2018 vorschreibt“, sagte Verbandspräsident Martin Staats. Es könne nicht sein, dass die Binnenschifffahrt die Kosten des gesamten Systems bezahlen soll, die unter anderem auch für den Hochwasserschutz oder die Trinkwassergewinnung entstehen. Hier müssten sich sämtliche Nutzer an den Gesamtkosten beteiligen.

Martin Staats warnte auf dem Parlamentarischen Abend der Binnenschifffahrt in Berlin vor den rund 160 Gästen aus Politik und Verwaltung zugleich vor negativen Konsequenzen, die durch eine überproportionale Kostenanlastung entstehen. „Es sollen mehr Güter auf den besonders umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt verlagert werden; das will auch die Bundesregierung. Diese Absicht verträgt sich aber nicht mit einer Verteuerung der Verkehre, und sei es auch nur in einigen ausgewählten Fahrtgebieten“, sagte Staats. Das könne eine Verkehrsverlagerung auf die Straße auslösen. „Es wäre für alle am System Wasserstraße Beteiligten – insbesondere auch für unsere Kunden – gut zu wissen, was die Regierung unter einer ‚wettbewerbsneutralen Vereinheitlichung‘ der Abgaben versteht“, so der BDB-Präsident. (ks)

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