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Bund will Güterkraftverkehr- und Fahrpersonalrecht ändern

23.01.2017 17:32 Uhr
Bund will Güterkraftverkehr- und Fahrpersonalrecht ändern
Ein Streitpunkt im Gesetzgebungsverfahren ist bisher noch, ob es ein nationales Verbot zum Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw geben soll
© Foto: Juice Images/Fotolia

Der Gesetzgeber plant, die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis für den Güterkraftverkehr zu verkürzen und das Nachweisprozedere zu Lenk- und Ruhezeiten zu vereinfachen.

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Berlin. Die Bundesregierung plant mehrere gesetzliche Änderungen, die Folgen für Spediteure, Transporteure und Logistiker haben. Betroffen sind das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), das Fahrpersonalgesetz (FPersG), das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG), das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und das Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes. Das geht aus einem entsprechenden Entwurf hervor, den die Bundesregierung vergangene Woche vorgelegt hat und der alle geplanten Gesetzesänderungen beinhaltet.

Das sind die wichtigsten Vorhaben

Neben redaktionellen Anpassungen sowie Klarstellungen sind in dem Entwurf:

  • die Angleichung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht (im GüKG),
  • die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters (im GüKG),
  • die Anpassung der Kabotage-Bestimmung (im GüKG) und
  • die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Unterlagen über Lenk- und Ruhezeiten zwecks Vereinfachung der Nachweispflichten entsprechend dem Mindestlohngesetz (im FPersG) vorgesehen.

Güterkraftverkehrserlaubnis nur noch 10 Jahre gültig

Was die güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis angeht, so weist die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfes darauf hin, dass diese in Deutschland erstmalig mit der Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werde sie zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt. Eine EU-Gemeinschaftslizenz habe hingegen immer nur die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Um eine Angleichung zu erreichen, die aus Gründen der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer erforderlich sei, solle nun künftig die Erlaubnis auch nur noch für zehn Jahre erteilt werden. Inhaber unbefristeter Erlaubnisse könnten diese aber weiterhin unbefristet nutzen, schreibt die Regierung. Die Regelung gilt mithin nur für Neufälle.

Der durchschnittliche Zeitaufwand, die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu beantragen, beträgt laut dem Gesetzentwurf rund zehn Stunden pro Antrag. Das Bundesamt für Güterverkehr hat aus der Verkehrsunternehmensdatei (VU-Dat) die Zahl der Erlaubnisse ermittelt, die befristet erteilt sind, also die Zahl der Fälle, wo nach der erstmaligen Erteilung die Erlaubnis wieder zu erteilen ist. Es sind deutschlandweit aktuell rund 2700. Auf Grundlage dieser Daten geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass die Gesetzesänderung bei der Transport- und Logistikwirtschaft zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro im Jahr verursacht.

Verbot bei Wochenruhezeit im Lkw im Gespräch

Der Gesetzgeber will außerdem die Voraussetzungen festlegen, unter denen die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer die Überprüfung des Fahrtenschreibers durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen darf, „wenn hinreichende Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Fahrtenschreiber nicht vorschriftsmäßig funktioniert“. Konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion könnten sich der Vorlage zufolge insbesondere aus den Auswerteergebnissen der Analysesoftware ergeben, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Verkehrskontrollen zum Auslesen der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten eingesetzt wird.

Der Bundesrat empfiehlt darüber hinaus in seiner Stellungnahme die Aufnahme eines „Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug“ in den Gesetzentwurf. Der Unternehmer könne dadurch verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Die Bundesregierung räumt in ihrer Gegenäußerung ein, dass im Hinblick auf den Ort, an dem die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbracht wird, Regelungsbedarf besteht. Sie werde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens das Anliegen des Bundesrates weiter prüfen, heißt es in der Vorlage. (ag)

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