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Bund bringt geändertes BKrFQG auf den Weg

10.05.2016 17:46 Uhr
Bund bringt geändertes BKrFQG auf den Weg
Wer seine Fahrer ordentlich schult, hat nichts zu befürchten
© Foto: Klaus Hummel/Springer Fachmedien München

Weil viele Ausbilder und Fahrer bei der Berufskraftfahrer-Qualifikation schummeln, greift der Bund jetzt durch. Bei Verstößen drohen härtere Strafen.

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Berlin. Nach zahlreichen Anläufen macht der Bund jetzt Ernst: Mit der Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) drohen härtere Strafen bei Verstößen gegen Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hält die Gesetzesverschärfung für „dringend notwendig“. Die große Koalition verspricht sich eine Verbesserung des Images und eine Lösung der Nachwuchssorgen des Gewerbes. Am 22. Juni will sich der Bundestagsverkehrsausschuss in einer Anhörung mit der Novelle beschäftigen.

Bescheinigung vom Bäcker

„Vorne beim Bäcker reingehen und Brötchen kaufen und hinten die Bescheinigung abholen – so etwas gehört abgestellt“, empört sich Karlheinz Schmidt, BGL-Hauptgeschäftsführer, über besonders eklatante Missstände im Gewerbe. In dem Gesetzesvorhaben geht es deshalb um verschärfte Sanktionen, um Tricksereien bei der Aus- und Weiterbildung zu begegnen. Künftig kann etwa die Aufsichtsbehörde Ausbildungsstätten während der Geschäftszeiten betreten und „dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen und am Unterricht teilnehmen“. Eine Überprüfung habe alle zwei Jahre zu erfolgen, heißt es in dem eingefügten Paragrafen 7b, die Frist kann auf vier Jahre heraufgesetzt werden, „wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind“. Das Verkehrsministerium rechnet mit 14.500 Überprüfungen.

Der Besuch der Aufsichtsbehörde wird bezogen auf den Unterricht vorher nicht angekündigt. Geht es nur um die Räume, kann sich das Unternehmen zwei Tage vorher darauf einstellen. Zudem werden die Ausbildungsstätten verpflichtet, der Aufsichtsbehörde den Unterricht vorab anzuzeigen. Diese sollen künftig nur noch anerkannt werden, wenn sie „geeignete Unterrichtsräume und ausreichend geeignete Lehrmittel“ zur Verfügung stellen. Eine „fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals“ muss gewährleistet werden.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, abgerechnete und bestätigte Weiterbildungen seien trotz vorliegender Bescheinigungen nicht oder nicht gesetzeskonform durchgeführt worden. „Hinweise mehren sich, dass Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen erworben werden, ohne dass die Teilnehmer anwesend sind“. Außerdem seien Anbieter nur in einem Bundesland anerkannt gewesen, hätten aber auch in anderen Bundesländern unterrichtet. Künftig werden die Ordnungsbehörden die Möglichkeit haben, Bußgelder bis zu 20.000 Euro zu verhängen.

Schließlich schafft die Gesetzesnovelle Erleichterungen für Grenzgänger. Berufskraftfahrer, die in einem EU-Land wohnen und in einem anderen arbeiten, haben derzeit oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Künftig sollen die Bundesländer ermächtigt werden, einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation auszustellen. Der Bundesrat hält dies für rechtlich zweifelhaft und macht in seiner Stellungnahme deutlich, „Fahrerqualifizierungsnachweise der einzelnen Länder könnten im Ausland auf Akzeptanzprobleme stoßen“.

Gut für das Branchen-Image

Verkehrs-Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) betonte, die Gesetzesänderung komme nicht nur den Fahrern zugute, sondern der gesamten Branche. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages, Martin Burkert, äußerte sich ähnlich. Trotz großer Übereinstimmung in der Sache hat sich der SPD-Politiker für eine öffentliche Anhörung eingesetzt. „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“. Anschließend wird der Bundestag den Gesetzesentwurf abschließend beraten und auf die Bedenken der Länderkammer eingehen. Denn ohne den Bundesrat kann das Gesetz nicht verabschiedet werden. (jök)

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