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Brüssel rügt Deutschland wegen hoher Feinstaubbelastung

26.11.2014 16:37 Uhr
Brüssel rügt Deutschland wegen hoher Feinstaubbelastung
Die Wirkung von Umweltzonen ist umstritten - viel Städte richten sie zur Reduzierung der Feinstaubbelastung ein 
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jan Woitas

Seit Jahren versucht die Bundesregierung, das Feinstaub-Problem in den Griff zu bekommen. Doch sie tue nicht genug, findet die EU.

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Brüssel. Deutschland schützt seine Bürger aus Sicht der Europäischen Union nicht ausreichend vor gefährlichem Feinstaub, der Krankheiten wie Asthma und Krebs auslösen kann. Die Brüsseler EU-Kommission bemängelte am Mittwoch zu hohe Werte des Schadstoffs in Stuttgart und Leipzig und drohte mit rechtlichen Schritten, sollte die Bundesregierung nicht handeln.

Die Weltgesundheitsorganisation sieht in der Feinstaubbelastung die Ursache für 350.000 vorzeitige Todesfälle in Europa, davon 47 000 in Deutschland. Neben Lungenkrankheiten werden auch Herzinfarkte, Frühgeburten und Thrombosen mit Feinstaub in Verbindung gebracht.

Feinstaub entsteht vor allem in Fabriken, beim Heizen und im Verkehr. Um ihn zu reduzieren, wurden in Deutschland unter anderem Dieselrußfilter und Umweltzonen in Großstädten eingeführt. Die Kommission rügte jedoch, dass nicht alle seit 2005 vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen worden seien. Wie Deutschland hinken auch Österreich und die Slowakei hinterher.

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren immer wieder in Berlin nachgehakt und mehr Maßnahmen angemahnt. Die Bilanz hat sich zuletzt verbessert: 2011 hatte die Kommission noch Überschreitungen in vier Ballungsräumen bemängelt, wie ein Kommissionssprecher erläuterte. Obwohl es nun nur noch zwei sind, mahnt die Kommission dringend zu raschem Handeln, um den bereits seit 2005 gültigen Schutz der Bevölkerung umzusetzen.

Welche Maßnahmen ergriffen werden, steht im deutschen Ermessen, wie der Sprecher sagte. Sollten die Grenzwerte aber nicht bald eingehalten werden, könnte die Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens den Europäischen Gerichtshof anrufen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. (dpa)

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