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Blutprobe ohne richterliche Anordnung

04.02.2016 14:09 Uhr
Blutprobe ohne richterliche Anordnung
Bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt soll die Polizei ohne einen Richter zur Blutprobe bitten können
© Foto: Lija Peter/dapd

Wenn die Polizei bei Alkoholkontrollen eine Blutprobe von Autofahrern will, soll sie die künftig auch ohne richterliche Anordnung bekommen.

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Speyer. Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich von 2017 an kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Das Vorhaben könne im günstigen Fall zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, am Donnerstag bei einer Fachtagung in Speyer. Der Plan gehört zu den im Herbst präsentierten Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren effektiver gestalten.

Derzeit muss die Polizei laut Gesetz wegen einer Blutprobe bei der Staatsanwaltschaft anrufen, die sich dann an den Richter wendet, wie Hubig erläuterte. Der wolle dann mitunter die schriftlichen Unterlagen zu dem Fall sehen. Künftig soll die Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen. Für den Betroffenen sei das eine gewisse Erleichterung, weil das Verfahren schneller ablaufe, wenn ein Richter - zum Beispiel nachts - nicht angerufen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD). Das könne unter Umständen schon 30 Minuten dauern. „Das ist für den Betroffenen ja auch Wartezeit.“  (dpa)

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