Berlin. Nach nur 30 Minuten öffentlicher Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages stand fest: Politik und Branchenverbände ziehen bei den geplanten Änderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG) an einem Strang. Mit ihren Vorschlägen, wie der Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung eingedämmt werden kann, stießen die Verbandsexperten parteiübergreifend auf Zustimmung.
Zentralregister einrichten
Die Anhörung zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz habe klar gemacht, dass weitere Verbesserungen am aktuellen Entwurf notwendig sind, heißt es von der SPD-Verkehrspolitikerin Kirsten Lühmann. „Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, dass wir die Anregungen der Sachverständigen aufnehmen und einen Fahrerqualifikationsausweis einführen wollen. Diesen werden wir in das vorliegende Gesetz einfügen. Darüber hinaus wollen wir mit einem Entschließungsantrag, den wir im Bundestag zur Abstimmung vorlegen werden, die Bundesregierung verbindlich auffordern, ein Zentralregister einzuführen“, erklärte die verkehrspolitische Sprecherin.
In Hinterzimmern ausgestellte Gefälligkeitsbescheinigungen müssten der Vergangenheit angehören, forderte etwa Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). Jörg-Michael Satz, Präsident der Moving International Road Safety Association, kritisierte, im Gesetzentwurf sei zwar eine Anzeigepflicht für Kurse vorgesehen, aber ohne die Anzeige der angemeldeten Teilnehmer. „Diese Meldepflicht der Teilnehmerlisten vor Kursbeginn wäre aber wichtig, damit nicht anwesende Personen nicht nachträglich auf die Liste gesetzt werden können und so zu Unrecht eine Bescheinigung erhalten“, betonte er gegenüber der VerkehrsRundschau. Ein zentrales Online-Register sei im Zeitalter der Digitalisierung alternativlos. Moving initiierte die Ad-hoc AG BKF, die eine entsprechende Empfehlung in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Spedition und Logistikverband (DSLV) schon vor zwei Jahren an das Bundesverkehrsministerium übergab. Ähnlich äußerte sich auch Wolfgang Baumeister vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dass der Aufbau eines Zentralregisters nur mittelfristig möglich ist, gab Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu bedenken. „Hohe Kosten, mehrere Jahre“.
In dem Gesetzentwurf geht es um verschärfte Sanktionen, um Tricksereien bei der Aus- und Weiterbildung zu begegnen. Künftig kann etwa die Aufsichtsbehörde Ausbildungsstätten während der Büro- und Geschäftszeiten betreten und „dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen und am Unterricht teilnehmen“. Eine Überprüfung habe mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen, heißt es in dem eingefügten Paragrafen 7 b, die Frist kann auf vier Jahre heraufgesetzt werden, „wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind“. Das Verkehrsministerium rechnet mit 14.500 Ausbildungsstätten, die alle vier Jahre überprüft werden müssen.
Erleichterungen für Grenzgänger
Auf Zustimmung stießen während der Anhörung auch die beabsichtigten Erleichterungen für Grenzgänger. Fahrer, die in einem EU-Land wohnen und in einem anderen arbeiten, haben oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Künftig sollen die Bundesländer ermächtigt werden, einen zusätzlichen Nachweis auszustellen. (jök)