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BGL kritisiert Haarspalterei bei Fördermittelvergabe

26.06.2015 11:59 Uhr
BGL kritisiert Haarspalterei bei Fördermittelvergabe
Über die BAG-Förderprogramme "De-Minimis", "Ausbildung" und "Weiterbildung" bezuschusst der Staat das Güterverkehrsgewerbe
© Foto: Fotolia/N-Media-Images

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung wirft dem BAG vor, Anträge auf staatliche Zuschüsse unangemessen oft wegen Formfehlern abzulehnen.

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Berlin/Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat in Berlin an höchster Stelle kritisiert, dass Transportunternehmer bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse im Rahmen der Mautharmonisierung teilweise wegen Kleinigkeiten leer ausgehen. Eigenen Angaben zufolge thematisierte der BGL die Probleme bei der Vergabe von Fördermitteln im Rahmen der regelmäßigen Gesprächsrunden mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Demnach führte in einigen Fällen bereits ein Eintrag in der falschen Spalte eines Antragsformulars zur kompletten Ablehnung durch das BAG. Diese „überzogene Verwaltungspraxis“ ist nach Meinung des BGL auf Dauer nicht hinnehmbar. Der Transportverband empfindet sie als unangemessen und empfiehlt betroffen Güterverkehrsunternehmen, bei Ablehnung eines Förderantrags aufgrund geringer Formfehler einen Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einzulegen und notfalls auch das zuständige Verwaltungsgericht in Köln zu bemühen. (ag)

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