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BGA will offenbar nicht wegen ADSp 2016 klagen

04.02.2016 13:15 Uhr
BGA will offenbar nicht wegen ADSp 2016 klagen
Der BGA fürchtet, dass Unternehmen die ADSp 2016 in dem Glauben in ihre Verträge einbeziehen könnten, es handele sich dabei noch immer um das gemeinsam von der Verlader- und Speditionsseite empfohlene Klauselwerk
© Foto: Fotolia/Stockwerk

Wegen des irreführenden Namens des DSLV-Klauselwerkes hatte der Groß- und Außenhandelsverband vor Kurzem noch rechtliche Schritte erwogen - nun macht er wohl einen Rückzieher.

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Hamburg. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) will anscheinend nicht wie vor Weihnachten angedroht gegen den Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) klagen. Das hat die VerkehrsRundschau am Rande eines Kolloquiums der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht erfahren. Eine offizielle Bestätigung steht noch aus. Vor wenigen Wochen hieß es, man erwäge rechtliche Schritte, weil der DSLV nach dem Scheitern der Verhandlungen mit den Verladern über eine gemeinsame Neufassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) unter dem Namen „ADSp 2016“ ein eigenes Klauselwerk für Verkehrsverträge veröffentlicht hatte. Dies könne für Verwirrung sorgen.

Auf der Fachkonferenz der deutschen Transportrechtler, zu denen neben Anwälten auch Versicherer gehörten, ging es nicht nur darum, ob es ein Recht auf die „Marke ADSp“ gibt und wer dieses im Zweifel besitzt, sondern es wurde auch kontrovers über den Gegenentwurf diskutiert: die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB). Seit 1. Januar 2016 konkurrieren diese beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen um die Vorherrschaft in der Transportwirtschaft. Die DTLB, die der BGA im vergangenen Oktober überraschend zusammen mit den anderen Verladerverbänden BDI, HDE und BWVL herausgegeben hatte, fanden insgesamt weniger Zuspruch bei den Teilnehmern in Hamburg.

Größter Kritikpunkt waren die weitreichenden Informations- und Kontrollpflichten, die die DTLB den Auftragnehmern auferlegen. Zudem sei der Speditionsvertrag nicht als Anwendungsbereich in den DTLB genannt, monierten die Experten, obwohl diese auch für solche Geschäfte gelten sollen. Dies könnte im Fall eines Streits zwischen einem Industrie- und Handelsunternehmen auf der einen und einem Speditionsunternehmen auf der anderen Seite zu Problemen führen, hieß es. Ein Vertreter der Verladerschaft räumte ein, dass BGA, BDI, HDE und BWVL ihr Klauselwerk daher womöglich anpassen.

Während des gesamten Kolloqiums gab es wiederholt Forderungen an die Verbände, die Gespräche über eine gemeinsame ADSp-Fassung wiederaufzunehmen. Der neue Mehrkonditionenwettbewerb führe in erster Linie zu mehr individuellen Vereinbarungen im Markt, zu mehr Differenzen unter den Vertragspartnern und somit auch zu mehr Kosten in den Unternehmen. Selbst die Versicherer, die an der AGB-Konkurrenz im Güterverkehr verdienen, betonten die Vorteile einer gemeinsamen Lösung und sprachen sich dafür aus, dass sich die Vertreter der Verlader- und der Speditionsseite einigen. (ag)

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