23.03.2007 | Transport + Logistik

Betz-Prozess: Mildes Urteil für Kreienhop

Stuttgart. Im Prozess gegen das Reutlinger Speditionsunternehmen Willi Betz ist heute Rolf Kreienhop vom Stuttgarter Landgericht zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der mittlerweile suspendierte Vizepräsident des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) erhielt wegen Bestechlichkeit außerdem eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dem befreundeten Inhaber der Spedition Dienstgeheimnisse verraten habe, beispielsweise über Zeitpunkt und Ort bestimmter LKW-Kontrollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 18-monatige Bewährungsstrafe und 25.000 Euro gefordert.

Zugute hielt der Richter dem Angeklagten sein Geständnis und seine „aufrichtige Reue“. Die Tatsache aber, dass der Spitzenbeamte das Vertrauen der Öffentlichkeit in seinem Amt besonders schwer verletzt habe, wirke sich nachteilig auf die Bemessung der Strafe aus. „Über seine Motive kann ich nur mutmaßen“, sagte der Richter. Er vermute, der Angeklagte habe aus purer Geltungssucht gehandelt.

Dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der am Mittwoch ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte, folgte der Richter in seinem Urteil nicht. Bei einer Verurteilung von mindestens zwölf Monaten hätte Kreienhop seinen Beamtenstatus und damit seine Pensionsansprüche verloren.

Der Prozess gegen den Mitangeklagten war nach dessen Geständnis am Mittwoch vom Hauptprozess abgetrennt worden. Darin werden dem Hauptangeklagten Thomas Betz neben der Bestechung auch Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Dieses Verfahren wird kommenden Mittwoch fortgesetzt. (dpa/sb)

 
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