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Beschluss: "Elefantenrennen" nicht immer Verkehrsverstoß

17.12.2009 12:03 Uhr
Beschluss: "Elefantenrennen" nicht immer Verkehrsverstoß
Sogenannte "Elefantenrennen" sind laut einem Beschluss des OLG Zweibrücken nicht immer ein Verkehrsverstoß
© Foto: ddp / Jochen Lübke

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken legt Beschluss zur genaueren Definition von legalen Überholvorgängen zwischen zwei Lastwagen vor

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Zweibrücken. Ein als "Elefantenrennen" bekannter Überholvorgang zwischen zwei Lastwagen ist nicht automatisch ein Verkehrsverstoß, der mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Ein Bußgeld kann in der Regel verhängt werden, wenn der Überholvorgang länger als 45 Sekunden dauert oder die Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge weniger als zehn Stundenkilometer auseinanderliegt. Das geht aus einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor. Damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert werden, müsse der überholende LKW mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" als der andere Lastwagen fahren, befand das Gericht. Beschluss vom 16.11.2009 ­ Az: 1 SsRs 45/09

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