09.02.2010 |

Belgien: Sonderabschreibungen für Diebstahlprävention möglich

Gentbrügge/Belgien. Transport- und Logistik-Unternehmer in Belgien werden in Kürze Sonderabschreibungen für die Einbruch- und Diebstahlsprävention von beweglichem Anlagevermögen geltend machen können. Diese Möglichkeit gilt für alle Gegenstände mit einem Gesamtgewicht von mindestens vier Tonnen. Darauf weist der Flämische Güterkraftverkehrs-Verband SAV in Gentbrügge hin. Bislang konnten die Unternehmer solche zusätzlichen steuerlichen Zusatzabschreibungen nur für Gebäude und andere Anlagenteile geltend machen. Mit der Erweiterung der Abschreibungsmöglichkeiten sieht der SAV eine langjährige Forderung endlich erfüllt.

Der SAV freut sich auch darüber, dass diese neue Möglichkeit zu einem Zeitpunkt kommt, da weite Teile des flämischen Verkehrsgewerbes aufgrund des Anhaltens der Weltwirtschaftskrise ums Überleben kämpfen. Sonderereignisse wie Einbrüche in Lkw oder Trailer oder gar vollständige Diebstahl von Fahrzeugen und auch Fahrzeugteilen belasteten die Firmen mit sehr hohen Kosten. Auf der anderen Seite schlage auch die Anschaffung von Gerätschaften zur Eigentumssicherung mit hohen Geldbeträgen zu Buche. Die sofortige, zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten stellten damit eine nicht zu unterschätzende Entlastung dar, so der SAV. (eha)

 
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