Karlsruhe: Kurz im Meeting aufs Smartphone geschaut? Das geht gar nicht – zumindest wenn sie Richter sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt 2013 gegen zwei Männer wegen einer Messerstecherei verhandelt. Bei der Vernehmung eines Polizeibeamten bediente eine beisitzende Richterin der Kammer ihr Handy. Hinterher stellte sich heraus, dass sie ihre Kinderbetreuung organisieren musste, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte. Sie hatte zwei Kurznachrichten versendet.
Die Strafverteidiger stellten noch im Frankfurter Prozess deswegen einen Befangenheitsantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Nach der Verurteilung ihrer Mandanten legten die Anwälte Revision ein: Ein Angeklagter könne den Eindruck bekommen, der entsprechende Richter sei gar nicht mehr am Verfahren interessiert, weil er bereits sein Urteil gefällt habe, argumentierten sie.
Die Strafverteidiger bekamen in Karlsruhe jetzt recht:„Handys haben im Gerichtssaal nichts zu suchen.“ Der Frankfurter Prozess muss jetzt von einer anderen Strafkammer neu aufgerollt werden. (tr/dpa)
Befangene Richter: Finger weg vom Handy!
Urteil des Bundesgerichtshofes: Schaut ein Richter beim Prozess aufs Handy, dann muss der Prozess wiederholt werden.