30.01.2009 |

Bahn-Kontrollgremium beleuchtet Datenaffäre

Berlin. In der Datenschutzaffäre bei der Deutschen Bahn verlangen Gewerkschaften und Politiker vollständige Aufklärung. „Die Salami-Informationspolitik des Konzerns muss ein Ende haben“, forderten die Vorsitzenden von Transnet und GDBA, Alexander Kirchner und Klaus-Dieter Hommel, am Donnerstag in Berlin. Hommel sprach in einem Interview mit dem Magazin „Stern“ sogar von einer Täuschung durch den Bahn-Vorstand. Bereits an diesem Freitag wird sich ein Gremium des Aufsichtsrats, der Prüfungsausschuss, mit dem Fall beschäftigen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Aufsichtsratskreisen erfuhr. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages wird wohl nicht eingesetzt.

Das Unternehmen hatte am Mittwoch eingeräumt, 2002 und 2003 heimlich 173.000 Mitarbeiter auf Korruptionsverdacht überprüft zu haben. Dies geschah mit einem Abgleich von Mitarbeiterdaten wie Wohnadressen, Telefonnummern und Bankverbindungen mit jenen von 80.000 Firmen, die Auftragnehmer der Bahn waren.

Bahn-Vorstandschef Hartmut Mehdorn informierte den Aufsichtsrat vor einer Woche in einem Brief über die internen Überprüfungen. Aufsichtsratsmitglied Hommel sagte dazu: „Darin war aber nicht erwähnt, welches unglaubliche Ausmaß die Aktionen hatten.“ Der Vorstand habe die Aufsichtsräte „über das wahre Ausmaß getäuscht“.

Die Bahn äußerte sich am Donnerstag auch auf Nachfrage nicht dazu, warum der Datenabgleich bei einer so große Zahl von Mitarbeitern vorgenommen wurde. Bereits am Vortag hatte sich die Kritik daran entzündet, dass auch Beschäftigte überprüft wurden, die mit Bestellungen von Gütern oder Dienstleistungen nichts zu tun haben.

Der Hamburger Arbeitsrechtler Detlev Joost sagte: „Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ist nicht grenzenlos, aber auch das Aufklärungsrecht des Arbeitgebers nicht. Insofern kann natürlich bei der notwendigen Abwägung der eine zu dieser Entscheidung, der andere zu jener Entscheidung kommen.“ Wichtig sei, dass der Betriebsrat Kontrollen zustimmen müsse, fügte der Professor von der Universität Hamburg hinzu. Dies war im Fall der Bahn nicht geschehen.

Der Antikorruptionsbeauftragte Wolfgang Schaupensteiner bekräftigte im Deutschlandfunk, niemand sei bespitzelt oder überwacht worden. Es gehe um eine Gegenüberstellung der Daten von Mitarbeitern und Lieferanten. Es solle „geprüft werden, ob Mitarbeiter, ohne dass sie dies offengelegt haben, als Auftragnehmer der Bahn in Erscheinung treten, sich selbst also Aufträge geben“.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellte die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Frage. Die Bahn sei nach dem Prinzip der Rasterfahndung vorgegangen, sagte er im Norddeutschen Rundfunk. Dies sei ein „sehr weitgehender Eingriff“. Ein Unternehmen müsse „in Einzelfällen in besonders gefährdeten Bereichen wie zum Beispiel in der Beschaffungsabteilung genauer hinschauen“. Aber ein „allgemeines Durchrastern“ dürfe nicht sein.

Die Bahn soll nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ und des Berliner „Tagesspiegels“ auch einen Mitarbeiter enttarnt haben, der Bahnchef Mehdorn mit falschem Namen wegen Steuerhinterziehung angezeigt hatte. Dabei habe der Konzern die Namen und Personalnummern von 40 Mitarbeitern, die als Urheber in Frage kamen, ohne deren Wissen an die Detektei Network Deutschland übermittelt.

SPD und Grüne im Bundestag lehnten Überlegungen der FDP ab, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach von Oppositionsgetöse. Die Grünen wollen sich zunächst im Verkehrsausschuss um Aufklärung bemühen. Auch Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) solle dort erklären, wann er von welchen Vorgängen erfahren habe, sagte der Abgeordnete Winfried Hermann. Der Verkehrsausschuss kommt am 11. Februar zu seiner nächsten Sitzung zusammen. (dpa)

 
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