Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat Transportunternehmen, die unter Bezugnahme auf die derzeit anhängige LKW-Maut-Klage des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) ein Vorbehaltsschreiben an das BAG gerichtet hatten, kürzlich bestätigt, dass die Verjährungsfrist für eventuelle Erstattungsansprüche bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren gehemmt bleibt. Das gab jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder bekannt.
Der BGL hatte 2009 beim Verwaltungsgericht Köln mithilfe von vier Mitgliedsunternehmen gegen die damalige Mauterhöhung geklagt, weil diese nach seiner Meinung nicht im Einklang mit der EU-Wegekostenrichtlinie steht. Transportunternehmen hatte der Verband in diesem Zusammenhang empfohlen, per Schreiben an das BAG deutlich zu machen, dass sie die seit 1. Januar 2009 gültige Autobahnmaut nur unter Vorbehalt zahlen und zugleich Anspruch auf Erstattung der Gebühr erheben, sollte ein Gericht diese für unzulässig erklären.
Erst nach dem rechtskräftigen Abschluss der Musterverfahren will sich das Bundesamt nach Verbandsangaben mit den betroffenen Transportunternehmen in Verbindung setzen. Der BGL geht davon aus, dass damit erneute Schreiben, zum Beispiel hinsichtlich der Hemmung der Verjährung für das laufende Jahr, nicht mehr notwendig sind.
Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bei finanziellen Forderungen mussten Unternehmen, die ihr Geld zurückhaben wollen, sich seit 2012 jährlich nach Köln wenden, um zu verhindern, dass mögliche Erstattungsansprüche verfallen. Kurz vor Jahresende war das BAG deshalb regelmäßig von Hunderten Schreiben überschwemmt worden. (ag)