Goslar. Beim Rasen erwischt, bei Rot über die Ampel gefahren oder betrunken am Steuer gesessen – Verkehrssündern drohen in solchen Fällen nicht nur Bußgeld und Fahrverbot, sie bekommen auch Punkte in Flensburg. Mehr als 8,8 Millionen Kraftfahrer sind zu Jahresbeginn im Verkehrszentralregister (VZR) erfasst gewesen. Meist erfahren sie aber nicht, wie viele Punkte sie haben und noch viel weniger, ob und wie sie diese Punkte wieder loswerden. Das Punktesystem sei „schwer verständlich und unübersichtlich“, kritisiert deshalb der ADAC vor Beginn des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages am Mittwoch in Goslar. Auch andere Automobilverbände und der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordern eine grundlegende Reform der Verkehrssünderkartei. Der Sinn des Flensburger Registers bestehe darin, „zum Autofahren ungeeignete Personen herauszufinden“, sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Wiederholungstäter, die 18 oder mehr Punkte gesammelt haben, verlieren ihren Führerschein und können ihn frühestens nach sechs Monaten neu beantragen. Doch würden in Flensburg Jahr für Jahr auch mit gigantischem Aufwand Millionen von Autofahrern verwaltet, die nur ein einziges Mal geblitzt wurden und durchaus „zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ geeignet seien. Wie Punkte für Mehrfachtäter gesammelt, abgezogen oder gelöscht werden, ist für viele Autofahrer nicht zu durchschauen, sagt ein Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Auch der Verkehrsrechtsexperte des Automobilclubs ACE, Volker Lempp, kritisiert, die unterschiedlichen Mechanismen der Punktetilgung könne man kaum überblicken. Das ganze „Mehrfachtäter-Punktesystem“ stelle selbst Anwälte und Gerichte vor erhebliche Herausforderungen, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Die Regelungen mit komplizierten Tilgungsfristen und „Tilgungshemmungen“ seien äußerst kompliziert und führten teilweise zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Der DAV fordert deshalb ebenso wie die Automobilclubs eine Vereinfachung des Systems. Zum Beispiel sollten anders als bisher grundsätzlich alle Punkte gelöscht werden, wenn jemand eine Fahrerlaubnis neu erhalte. Zudem sollten im Verkehrsregister eingetragene Personen laufend über ihren Punktestand informiert werden. Bisher müsse sich jeder Verkehrsteilnehmer eine Auskunft aus Flensburg auf dem „rechtsförmlichen Weg“ beschaffen. Das sei ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich, sagt ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. „Kafka steht Pate bei einem undurchsichtigen Gesetzesmechanismus“. Das gelte umso mehr, da ein Autofahrer, der Unregelmäßigkeiten auf seinem Punktekonto festgestellt zu haben glaubt, dagegen noch nicht einmal mit einer Anfechtungsklage vorgehen könne. Deshalb müsse das komplexe System der Punktebewertung und -tilgung gründlich überdacht werden, fordern die Experten. Auch ADAC-Sprecher Maurer verlangt: Die Sünderkartei muss „einfacher und überschaubarer“ werden. (dpa)
Autoclubs rügen Verkehrssünderkartei
Diskussionen um das Flensburger Punktesystem im Vorfeld des Deutschen Verkehrsgerichtstags