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Antragsunterlagen für De-Minimis sind online

18.09.2014 10:11 Uhr
Antragsunterlagen für De-Minimis sind online
Auch in der Förderperiode 2015 stehen wieder Mittel für Tranportunternehmen bereit
© Foto: Fotolia/RFSole

Ab sofort sind die Antragsunterlagen De-Minimis beim Bundesamt für Güterverkehr abrufbar.

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Köln. Seit diesen Mittwoch stehen die Antragsformulare für die Beantragung von De-Minimis-Fördergeldern im Rahmen der Mautharmonisierung online zur Verfügung. Das Antragsformular und die entsprechenden Anlagen können online auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) abgerufen werden.

Das BAG weist darauf hin, dass die Anträge möglichst am 1. Oktober 2014 beim BAG eigereicht werden sollten. Das kann elektronisch über das elektronische Antragsverfahren, auf dem Postweg, per Fax oder durch persönliche Abgabe der Unterlagen erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt vollständig und unterschrieben vorliegt.

Bei elektronischer Antragstellung ist maßgeblich der vollständig elektronisch eingereichte Antrag, sofern das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags beim Bundesamt eingeht. Andernfalls gilt das Datum des Eingangs des Kontrollformulars.

Nicht vor dem 1. Oktober abgeben

Das BAG weist ferner darauf hin, dass Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist ab dem 1. Oktober 2014 oder nach dem 31. Oktober 2014 beim Bundesamt eingehen, abgelehnt werden. Dasselbe gilt für unvollständige Anträge.

Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen (unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag) ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag 15. September 2014 auf das jeweils zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Die jährliche Zuwendung ist auf 33.000 Euro je antragsstellendes Unternehmen begrenzt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ab wann die Antragsfrist für die Beantragung von Fördergeldern im Rahmen des Programms Aus-und Weiterbildung beginnt ist nach Aussage des BAG weiter unklar weil die entsprechende Förderrichtlinie noch aussteht. (diwi)

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