Köln. Die De-Minimis-Antragsunterlagen der Förderperiode 2017 stehen ab sofort auf der Internetseite für die elektronische Antragstellung zur Verfügung. Darüber informierte jetzt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das De-Minimis-Programm beginnt diesmal am 9. Januar 2017 und endet am 2. Oktober 2017. Damit bezuschusst der Staat wie gehabt bei Unternehmen, die gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen durchführen, die in der Anlage 2 der entsprechenden Förderrichtlinie aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.
Ihren Antrag können die Unternehmen ab dem 9. Januar 2017 um 0 Uhr über das eService-Portal des BAG hochladen. Die Behörde bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Sollten Probleme auftauchen, die die Antragsteller mithilfe der Bedienungsanleitung nicht lösen können, ist die Fachadministration des BAG für diese am 9. Januar 2017 ab 7 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: Ref51-Fachadministration@bag.bund.de
Die wesentlichen Änderungen der Förderrichtlinie De-Minimis 2017 gegenüber der Förderrichtlinie De-Minimis 2016 hat das BAG in folgender Übersicht dargestellt. (ag)