Berlin. Das Bundesverkehrsministerium will mit der Flexibilisierung der Gewichtsobergrenzen bei der Führerschenklasse B den Einsatz von Elektrotransportern erleichtern. Durch eine Ausnahme-Verordnung, die am 31. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, ist es künftig möglich, elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen im gewerblichen Bereich mit einem PKW-Führerschein der Klasse B zu fahren. Das Gewicht der Batterie bleibt bei der Bestimmung der Fahrzeugklassen außen vor. Normalerweise dürfen mit einem Führerschein der Klasse B nur Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen gefahren werden.
„Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen“, sagte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt (CSU). Dadurch führe nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine LKW-Fahrerlaubnis erworben werden müsse. Für Handwerksbetriebe, Paket- und Zustelldienste, werde es attraktiver, sich Elektro-Kleintransporter anzuschaffen.
Zum Nachweis muss die Schlüsselnummer 192 in den Führerschein eingetragen werden – dies erfolgt mit der Befristung bis 31.12.2019. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer entsprechenden fünfstündigen Einweisung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. (diwi)